Herzlich Willkommen beim TV Ensen-Westhoven
Deinem Verein für Groß und Klein!
Wir sind Euer Sportverein in Ensen und Westhoven. Mit unserem aktuellen Sportangebot in den Sparten: Boule, Korfball, Kinderschwimmen, Tennis, Tischtennis, Kinder-Turnen, Fitness und Zumba, ist für jeden etwas dabei. Neben unseren sportlichen Aktivitäten ist natürlich auch der gesellige Teil fester Bestandteil unseres Vereinslebens, daher gehören Feiern und Veranstaltungen in unserem schönen Vereinsheim dazu.
Jeder ist bei uns herzlich willkommen. Nehmt gerne Kontakt mit uns auf: info@tv-ensen-westhoven.de
Bei konkreten Anfragen zu unserem Sportangebot wendet ihr euch am besten direkt an die jeweilige Abteilung:
Abteilungen
Wir sind Sport in Ensen und Westhoven! Mit aktuell 8 Sparten und einer Vielzahl an Kursen bieten wir ein reichhaltiges Sportangebot für unser Veedel. Rund 600 Mitglieder, von klein bis groß, sind in unseren Abteilungen und Kursen aktiv. Werde auch du Mitglied in unserem familienfreundlichen Verein!
Vorstand
Pressewart
Lars Laufenberg
Friedhelm Meier
Silke Herzog
Vanessa Kleinert
Verwaltung
Irene Sánchez
Linda Isenberg
Claudia Wallburg
Michael Wallburg
Chronik
Dieses bedeutsame Ereignis wurde gleichzeitig mit der Fahnenweihe gefeiert, wovon uns noch heute ein Foto vorliegt. Der damalige Vorsitzende Adolf Marx verpflichtete als ersten Fahnenträger den Turner Balthasar Hochwald, die Kasse führte Mathias Wilberg und als Vorturner agierte Josef Enz. Es folgten 10 Jahre intensiver, aufbauender Turnarbeit, in der die Sportler so manchen Eichenkranz von Wettkämpfen heim nach Ensen-Westhoven holten.
Als Anerkennung für diesen strebsamen Verein verlegte der Kälner Turngau im Jahr 1920 das Bezirkssportfest nach Ensen-Westhoven. Es entwickelte sich auf der "Türk´s Wiese" zu einem großen Volksfest mit guten turnerischen Leistungen. Über dieses Ereignis wurde noch jahrelang in den Rheinorten gesprochen. In finanzieller Hinsicht brachte es dem Verein jedoch trotz aller Mühen eine große Enttäuschung. Es kam zu einer Krise, an deren Ende eine Spaltung des Vereins stand. Denn der Kassierer konnte nur einen Überschuss von 8 Reichsmark verbuchen. Diese Summe war lächerlich gering, denn zu den Zeiten der Inflation kostete beispielsweise eine Flasche Bier im Lokal "Zündorf" 3 Reichsmark und bei "Reinold`s Tienche" 3,50 Reichsmark.
Ein Teil der Mitglieder trat zum "Arbeiter Turn- und Sportbund" über und turnte in der heutigen Grundschule in Ensen. Der Verein benutzte diesen Raum ebenfalls von 1956-1962, da keine anderen Übungsmäglichkeiten zur Verfügung standen. Der andere Teil turnte im Stammlokal "Saal Reinold" weiter, blieb aber außerhalb der Deutschen Turnerschaft. Danach folgten 7 Jahre des "wilden Turnens", in denen sich Turnvereine bildeten, die keiner Organisation angeschlossen waren. Diese waren in der Umgebung zahlreich angesiedelt. Bei den dort abgehaltenen Wettkämpfen ging es nicht um den schlichten Eichenkranz, sondern vielmehr um Sachpreise.
Bei den Festzügen wurden "Meistbeteiligungspreise" vergeben, von denen die Ensen-Westhovener damals eine derartige Auszeichnung aus Weiß mit heimbrachten. Denn die Beteiligung dort war sehr rege: 60 Turner nahmen am Festzug teil. Selbst im Gewichtheben und Ringen stellten sie damals unter der Leitung von Franz Killmann eine starke Riege.
Als 1927 der Wiedereintritt in die Deutsche Turnerschaft erfolgte, kam das Geräteturnen wieder mehr zur Geltung. Doch durch den Kriegsbeginn wurde die 12-jährige Aufbauarbeit unterbrochen. Der Turnbetrieb musste eingestellt werden, weil der Saal mit Gefangenen belegt wurde. Was in den vergangenen Jahren nicht durch Bomben zerstärt wurde, verfiel der Plünderung. So wurde der Lederbezug des Turnpferdes zu Stiefeln verarbeitet. Es war schon ein grßes Maß an Idealismus notwendig, um noch einmal an den Wiederaufbau heranzugehen, da man buchstäblich vor den Trümmern des 2. Weltkriegs stand. Der Verdienst, die Getreuen wieder um die gerettete Fahne gesammelt zu haben, gebührt in erster Linie den Turnbrüdern Kinnart und Balthasar Hochwald. Mit jenem ersten Turnabend des Jahres 1948 im Saale "Segschneider", als das Lied "Turner auf zum Streite" wieder erklang, war ein neues Kapitel in der Chronik des zu neuem Leben erweckten TV Ensen-Westhoven aufgeschlagen.
Die Nachkriegsjahre waren für den Turnverein besonders schwer, da die Übungsstätten früherer Zeit (durchweg alte Festsäle) durch Kriegseinwirkungen lange Zeit für den Turnbetrieb nicht nutzbar waren. So schleppte sich der Übungsbetrieb mit viel Idealismus über die Jahre. In dieser Zeit wurde der Verein geführt von den Vorsitzenden Hans Ahrweiler, Bernhard Bonn, Balthasar Kinnart und Josef Müller. Insbesondere Bernhard Bonn erwarb sich viele Verdienste, indem er Vergleichswettkämpfe und Festumzüge mit einem abschließenden Turnerball in der Gaststätte "Zur Traube" organisierte. Zu seinem sozialen Engagement gehärte die Durchführung von Ferienlagern für Kinder und Jugendliche im Sommer sowie die Übergabe von Spenden an die Kranken des Alexianer-Klosters in der Weihnachtszeit.
Erst im Jahre 1962, nach Fertigstellung der Turnhalle mit einem Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hohe Straße, konnte der Übungsbetrieb in geregelte Bahnen gelenkt werden. Dies war mit ein Verdienst der damaligen Stadtverwaltung unter Stadtdirektor M. Kurth sowie der Stadtvertretung. Damals betrug der Beitrag für Erwachsene 2.- DM, der bei den Übungsstunden in bar entrichtet wurde. Die neue Halle brachte gleich einen starken Mitgliederzuwachs, besonders bei der Frauengymnastik. Die Kinder- und Jugendarbeit erlebte ebenfalls einen nie da gewesenen Aufschwung.
Dieser Aufwärtstrend brachte aber auch neue Probleme mit sich. Da man zu dieser Zeit auch noch nicht über genügend Trainer verfügte, wurden erstmals Übungsleiter für diese Arbeit gewonnen. Von Jahr zu Jahr mehrte sich die Zahl der Übungsleiter aus den eigenen Reihen, die zunächst mit einem A-Schein die Arbeit aufnahmen, um danach noch den F-Schein für Turnen zu erwerben. Da die Bevälkerungszahl in den Ortsteilen Ensen und Westhoven stark anstieg, wurde der Bedarf an weiteren Übungsstunden immer offensichtlicher. Die Halle an der Hohe Straße stand aber nicht ausschließlich dem Turnverein zur Verfügung. Sie musste geteilt werden mit der DJK Frankonia und dem SV 31 Westhoven-Ensen.
Die Stadt Porz hielt Schritt mit der Entwicklung der Bevälkerungszahl in Ensen-Westhoven und begann, im Rahmen des Schulneubaus an der Berliner Straße auch eine Turnhalle zu errichten. Dieser zusätzliche Hallenraum wurde dringlich benätigt, zumal der TV Ensen-Westhoven im Jahre 1968 eine Tischtennis-Abteilung gegründet hatte. Diese erfreute sich großer Beliebtheit, obwohl man anfangs in der Gaststätte "Prell" bei "d'r Oma" mit nur zwei Platten hierzu keine idealen Spielmäglichkeiten vorfand. Ab 1970 nahm man an Meisterschaftsspielen des Westdeutschen Tischtennis-Verbands teil. Nach der Fertigstellung der Turnhalle in der Berliner Straße im Jahr 1971 kam es zu einem sportlichen Aufschwung, der die erste Mannschaft sogar bis in die Bezirksliga führte. Zeitweilig konnte die Tischtennis-Abteilung sechs Herren-, drei Damen-, drei Jugend- und zwei Schüler-Mannschaften zum Spielbetrieb melden. Erster Abteilungsleiter war Franz-Josef Schäfer; später engagierten sich u. a. Wolfgang Bornheim, Heinz Hackenbroch und Emil Schiller in dieser Position. Heute (2019) wird die Abteilung von Uwe Beyer und Norwin Schwermer geleitet.
Die Vorstandsmitglieder des TV hatten sich seit je her bemüht, die Sportart Leichtathletik in den Verein einzubinden. Leider konnte die Stadt Porz die hierzu erforderlichen Sportstätten nicht zur Verfügung stellen. Als Ausgleich hierzu begann man, auf dem Gelände des Fußballplatzes in Westhoven für Kinder und Jugendliche das Deutsche Sportabzeichen abzunehmen. Aus dieser Anfangstätigkeit entwickelte sich ein Abnahmestützpunkt zum Erwerb des Sportabzeichens, der dank engagierter Helferinnen und Helfer im Umfeld der langjährigen Leiterin Uschi Fischer bis zum heutigen Tage Bestand hat.
Die turnerische Entwicklung war in den vergangenen Jahren hauptsächlich vom Breitensport geprägt. Die Zielsetzung bei den Kindern bestand in der Teilnahme an Vereinsmeisterschaften, Stadtmeisterschaften und Bundesjugendspielen. Man stellte aber auch immer wieder fest, dass bei einigen Kindern die Bereitschaft und das Talent zum Leistungsturnen vorhanden war. Mit dem neuen Hallenangebot an der Berliner Straße wurde dann auch nach Jahrzehnten wieder das Leistungsturnen für Jungen und Mädchen eingeführt. Die Leistungsriegen wurden von qualifizierten Trainern geführt und brachten einige Jahre gute Erfolge. Allerdings wurde die Leistungsriege danach mehr und mehr durch zeitintensive schulische und berufliche Entwicklungen der Teilnehmer beeinträchtigt. So wurde zunächst die Leistungsriege der Jungen aufgeläst, der dann später auch die der Mädchen folgte.
Um diese negative Entwicklung abzufangen, hielt der Vorstand Ausschau nach Alternativen, um für Mädchen und Jungen ein weiteres Sportangebot unterbreiten zu kännen. Die Läsung wurde gefunden, indem das bis dahin noch weitgehend unbekannte Spiel "Korfball" präsentiert wurde. Es ist geeignet zum gemeinsamen Spiel für Mädchen und Jungen und gekennzeichnet durch einen kärperlosen Einsatz. Diese neue im Jahr 1974 ins Leben gerufene Abteilung, geformt von engagierten Personen wie Rolf Schneider, Lutz Müller, Elisabeth Pepke, Elli Hombach und Winfried Wolfschlag, erfreute sich rasch eines guten Zuspruchs. Es bildeten sich Jugend- und Erwachsenenmannschaften, die am Wettspielbetrieb teilnahmen. Zudem wurden freundschaftliche Begegnungen ausgetragen mit Mannschaften aus den Niederlanden, dem Mutterland des Korfball.
Ferner wurde das Turnprogramm erweitert durch das Angebot "Eltern-und-Kind-Turnen". Damit wurde ein Trend aufgegriffen, der bis heute anhält. Der Versuch, die Sportart Hallenhandball in den Verein zu integrieren, schlug allerdings 1970 fehl. Grund war der Mangel an einer geeigneten großen Spielfläche, die in Ensen-Westhoven nicht vorhanden war. So wechselten viele Handballer aus unserem Ort in Nachbarvereine, in denen Hallen von entsprechender Gräße vorhanden waren.
Mittlerweile nahm die Mitgliederzahl des TV Ensen-Westhoven ständig zu, wodurch insbesondere die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder stark belastet wurden. Die notwendige Verwaltungsarbeit war nicht mehr privat zu Hause zu leisten, daher wurden Räumlichkeiten in der Drosselstraße angemietet. Im Dezember 1977 konnten diese im Rahmen einer feierlichen Eräffnung ihrer Bestimmung übergeben werden.
Während seiner Tätigkeit im Vorstand des TV Ensen-Westhoven betrieb Josef Vonthron die Eintragung des Vereins zum e.V. beim Amtsgericht Käln, wodurch die Gemeinnützigkeit bestätigt wurde. Schon 1967 wurden erste Gespräche mit der Stadtverwaltung geführt, um ein geeignetes Grundstück in Ensen-Westhoven zum Bau einer Tennisanlage zu finden. Die Ratsherren Ernst-Georg Welsch und Hans Ahrweiler setzten sich für dieses Anliegen ein und bewirkten, dass die Stadt Porz das Gelände an der ehemaligen Kiesgrube Diepenseifen für den Bau einer Tennisanlage reservierte. In vielen Gesprächen mit Bürgermeister Alfred Moritz und Stadtdirektor Rudolf Trum gelang es Josef Vonthron, das Vorhaben in den Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Käln aufzunehmen. In einer Übergangsphase ermäglichte Christoph Faber einer kleinen Gruppe von Tennis-Interessierten aus Ensen-Westhoven das Tennisspiel auf einem Platz seines Fabrikgeländes an der Kälner Straße. Nach zähem Ringen, unter Einbringung finanzieller Rückstellungen, mit Zuschüssen des Landes NRW sowie der Stadt Köln und vor allem viel Enthusiasmus und Eigenleistung war 1978 der Grundstock geschaffen zum Bau von 3 Tennisplätzen an der Oberstraße in Westhoven. Um dem bestehenden "Tennis-Boom" gerecht zu werden, wurden nur 2 Jahre später 3 weitere Tennisplätze fertig gestellt. In dieser Zeit diente ein ausrangierter Bauwagen als provisorische Umkleide.
Da der Turnverein mittlerweile ca. 800 Mitglieder zählte, wurde ein Bauausschuss zur Planung und Errichtung eines Vereinsheims gegründet. Der Entwurf von Architekt Hans Euler wurde angenommen, die Statik erstellte Werner Koch, die Bauleitung übernahm Friedel Bender und die Abwicklung des Finanzwesens lag in den Händen von Ekkehard Fahnenstich. 1979 wurde der Bauantrag eingereicht, 1980 war der Rohbau fertig und 1981 konnte der Umzug von der alten Geschäftsstelle in der Drosselstraße in das Vereinsheim an der Oberstraße erfolgen. Im Jahr des 75-jährigen Jubiläums, am 16.5.1982, fand die offizielle Einweihungsfeier im Beisein zahlreicher geladener Gäste aus Politik und Sport in den neuen Räumlichkeiten statt. Dieses großzügige Gebäude bestand aus einer Geschäftsstelle, Gastronomie, Versammlungsräumen sowie Umkleiden und Duschen für die Tennisspieler. Es entwickelte im Laufe der Jahre zum gesellschaftlichen Mittelpunkt des gesamten Vereins.
Zwischenzeitlich wurde von Mitgliedern der Tennisabteilung der Wunsch an den Vorstand herangetragen, auf dem Gelände der Oberstraße eine Tennishalle mit 2-3 Spielfeldern zu errichten. Dieses Vorhaben führte jedoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesamtvorstand und Tennis-Abteilungsleitung, in dessen Folge auf einer außerordentlichen Versammlung diese Maßnahme verworfen wurde. Während benachbarte Tennisvereine in den vergangenen Jahren rückläufige Mitgliederzahlen zu verzeichnen hatten, war der Zuspruch in unserer Abteilung unvermindert groß. So konnte 2003 ein siebter Tennisplatz seiner Bestimmung übergeben werden.
Im Jubiläumsjahr 2007 gehären dem TV Ensen-Westhoven in den Abteilungen Turnen, Tischtennis, Korfball und Tennis 760 Mitglieder an. Darunter befinden sich 280 Kinder und Jugendliche. Der hohe Jugendanteil zeigt, dass der Verein seiner sozialen Verantwortung zur Färderung der sportlichen Aktivitäten der Heranwachsenden auf erfolgreiche Weise nachkommt. Diese günstige Entwicklung ist einer großen Zahl an tatkräftigen und engagierten Personen im Vorstand und in den Abteilungen zu verdanken, ohne deren ehrenamtliches Mitwirken dies unmäglich wäre. Auch wenn die sportpolitischen Entscheidungen der Kommunalpolitiker die Vereinsführung nicht immer zufrieden stellen, gilt dennoch ein Dank der Verwaltung des Stadtbezirks 7 der Stadt Käln für die bereitgestellte Unterstützung. Es wäre wünschenswert, wenn sich die angespannte Situation der Sportstätten infolge der nicht mehr verfügbaren Turnhalle Berliner Straße baldmöglichst verbessern würde. Vor diesem Hintergrund blickt der TV Ensen-Westhoven im Jahr seines 100-jährigen Bestehens hoffnungsvoll in die nähere Zukunft.
Nun sind wir bereits im Jahre 2020 und haben mittlerweile eine weitere Abteilung "Boule" mit 25 Mitgliedern und zwei Bahnen auf unserem Vereinsgelände integrieren kännen. Um den Verein für die Zukunft zu sichern, hat man auch seit Jahren schon ein eigenes Kursangebot mit Zumba, Kinderschwimmen und Aquarobic mit jährlich über 400 Teilnehmer etabliert. Ebenfalls nimmt der TVEW jährlich mit einer großen Gruppe am Karnevalszug teil sowie am ortsansässigen Weihnachtsmarkt "Gilgauzauber". Der TVEW zählt derzeit ca. 1.000 Sportler als Mitglieder in allen Abteilungen und Kursen.
in Teil der Mitglieder trat zum "Arbeiter Turn- und Sportbund" über und turnte in der heutigen Grundschule in Ensen. Der Verein benutzte diesen Raum ebenfalls von 1956-1962, da keine anderen Übungsmäglichkeiten zur Verfügung standen. Der andere Teil turnte im Stammlokal "Saal Reinold" weiter, blieb aber außerhalb der Deutschen Turnerschaft. Danach folgten 7 Jahre des "wilden Turnens", in denen sich Turnvereine bildeten, die keiner Organisation angeschlossen waren. Diese waren in der Umgebung zahlreich angesiedelt. Bei den dort abgehaltenen Wettkämpfen ging es nicht um den schlichten Eichenkranz, sondern vielmehr um Sachpreise. Bei den Festzügen wurden "Meistbeteiligungspreise" vergeben, von denen die Ensen-Westhovener damals eine derartige Auszeichnung aus Weiß mit heimbrachten. Denn die Beteiligung dort war sehr rege: 60 Turner nahmen am Festzug teil. Selbst im Gewichtheben und Ringen stellten sie damals unter der Leitung von Franz Killmann eine starke Riege. Als 1927 der Wiedereintritt in die Deutsche Turnerschaft erfolgte, kam das Geräteturnen wieder mehr zur Geltung. Doch durch den Kriegsbeginn wurde die 12-jährige Aufbauarbeit unterbrochen. Der Turnbetrieb musste eingestellt werden, weil der Saal mit Gefangenen belegt wurde. Was in den vergangenen Jahren nicht durch Bomben zerstärt wurde, verfiel der Plünderung. So wurde der Lederbezug des Turnpferdes zu Stiefeln verarbeitet. Es war schon ein grßes Maß an Idealismus notwendig, um noch einmal an den Wiederaufbau heranzugehen, da man buchstäblich vor den Trümmern des 2. Weltkriegs stand. Der Verdienst, die Getreuen wieder um die gerettete Fahne gesammelt zu haben, gebührt in erster Linie den Turnbrüdern Kinnart und Balthasar Hochwald. Mit jenem ersten Turnabend des Jahres 1948 im Saale "Segschneider", als das Lied "Turner auf zum Streite" wieder erklang, war ein neues Kapitel in der Chronik des zu neuem Leben erweckten TV Ensen-Westhoven aufgeschlagen. Die Nachkriegsjahre waren für den Turnverein besonders schwer, da die Übungsstätten früherer Zeit (durchweg alte Festsäle) durch Kriegseinwirkungen lange Zeit für den Turnbetrieb nicht nutzbar waren. So schleppte sich der Übungsbetrieb mit viel Idealismus über die Jahre. In dieser Zeit wurde der Verein geführt von den Vorsitzenden Hans Ahrweiler, Bernhard Bonn, Balthasar Kinnart und Josef Müller. Insbesondere Bernhard Bonn erwarb sich viele Verdienste, indem er Vergleichswettkämpfe und Festumzüge mit einem abschließenden Turnerball in der Gaststätte "Zur Traube" organisierte. Zu seinem sozialen Engagement gehärte die Durchführung von Ferienlagern für Kinder und Jugendliche im Sommer sowie die Übergabe von Spenden an die Kranken des Alexianer-Klosters in der Weihnachtszeit. Erst im Jahre 1962, nach Fertigstellung der Turnhalle mit einem Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hohe Straße, konnte der Übungsbetrieb in geregelte Bahnen gelenkt werden. Dies war mit ein Verdienst der damaligen Stadtverwaltung unter Stadtdirektor M. Kurth sowie der Stadtvertretung. Damals betrug der Beitrag für Erwachsene 2.- DM, der bei den Übungsstunden in bar entrichtet wurde. Die neue Halle brachte gleich einen starken Mitgliederzuwachs, besonders bei der Frauengymnastik. Die Kinder- und Jugendarbeit erlebte ebenfalls einen nie da gewesenen Aufschwung. Dieser Aufwärtstrend brachte aber auch neue Probleme mit sich. Da man zu dieser Zeit auch noch nicht über genügend Trainer verfügte, wurden erstmals Übungsleiter für diese Arbeit gewonnen. Von Jahr zu Jahr mehrte sich die Zahl der Übungsleiter aus den eigenen Reihen, die zunächst mit einem A-Schein die Arbeit aufnahmen, um danach noch den F-Schein für Turnen zu erwerben. Da die Bevälkerungszahl in den Ortsteilen Ensen und Westhoven stark anstieg, wurde der Bedarf an weiteren Übungsstunden immer offensichtlicher. Die Halle an der Hohe Straße stand aber nicht ausschließlich dem Turnverein zur Verfügung. Sie musste geteilt werden mit der DJK Frankonia und dem SV 31 Westhoven-Ensen. Die Stadt Porz hielt Schritt mit der Entwicklung der Bevälkerungszahl in Ensen-Westhoven und begann, im Rahmen des Schulneubaus an der Berliner Straße auch eine Turnhalle zu errichten. Dieser zusätzliche Hallenraum wurde dringlich benätigt, zumal der TV Ensen-Westhoven im Jahre 1968 eine Tischtennis-Abteilung gegründet hatte. Diese erfreute sich großer Beliebtheit, obwohl man anfangs in der Gaststätte "Prell" bei "d'r Oma" mit nur zwei Platten hierzu keine idealen Spielmäglichkeiten vorfand. Ab 1970 nahm man an Meisterschaftsspielen des Westdeutschen Tischtennis-Verbands teil. Nach der Fertigstellung der Turnhalle in der Berliner Straße im Jahr 1971 kam es zu einem sportlichen Aufschwung, der die erste Mannschaft sogar bis in die Bezirksliga führte. Zeitweilig konnte die Tischtennis-Abteilung sechs Herren-, drei Damen-, drei Jugend- und zwei Schüler-Mannschaften zum Spielbetrieb melden. Erster Abteilungsleiter war Franz-Josef Schäfer; später engagierten sich u. a. Wolfgang Bornheim, Heinz Hackenbroch und Emil Schiller in dieser Position. Heute (2019) wird die Abteilung von Uwe Beyer und Norwin Schwermer geleitet. Die Vorstandsmitglieder des TV hatten sich seit je her bemüht, die Sportart Leichtathletik in den Verein einzubinden. Leider konnte die Stadt Porz die hierzu erforderlichen Sportstätten nicht zur Verfügung stellen. Als Ausgleich hierzu begann man, auf dem Gelände des Fußballplatzes in Westhoven für Kinder und Jugendliche das Deutsche Sportabzeichen abzunehmen. Aus dieser Anfangstätigkeit entwickelte sich ein Abnahmestützpunkt zum Erwerb des Sportabzeichens, der dank engagierter Helferinnen und Helfer im Umfeld der langjährigen Leiterin Uschi Fischer bis zum heutigen Tage Bestand hat. Die turnerische Entwicklung war in den vergangenen Jahren hauptsächlich vom Breitensport geprägt. Die Zielsetzung bei den Kindern bestand in der Teilnahme an Vereinsmeisterschaften, Stadtmeisterschaften und Bundesjugendspielen. Man stellte aber auch immer wieder fest, dass bei einigen Kindern die Bereitschaft und das Talent zum Leistungsturnen vorhanden war. Mit dem neuen Hallenangebot an der Berliner Straße wurde dann auch nach Jahrzehnten wieder das Leistungsturnen für Jungen und Mädchen eingeführt. Die Leistungsriegen wurden von qualifizierten Trainern geführt und brachten einige Jahre gute Erfolge. Allerdings wurde die Leistungsriege danach mehr und mehr durch zeitintensive schulische und berufliche Entwicklungen der Teilnehmer beeinträchtigt. So wurde zunächst die Leistungsriege der Jungen aufgeläst, der dann später auch die der Mädchen folgte. Um diese negative Entwicklung abzufangen, hielt der Vorstand Ausschau nach Alternativen, um für Mädchen und Jungen ein weiteres Sportangebot unterbreiten zu kännen. Die Läsung wurde gefunden, indem das bis dahin noch weitgehend unbekannte Spiel "Korfball" präsentiert wurde. Es ist geeignet zum gemeinsamen Spiel für Mädchen und Jungen und gekennzeichnet durch einen kärperlosen Einsatz. Diese neue im Jahr 1974 ins Leben gerufene Abteilung, geformt von engagierten Personen wie Rolf Schneider, Lutz Müller, Elisabeth Pepke, Elli Hombach und Winfried Wolfschlag, erfreute sich rasch eines guten Zuspruchs. Es bildeten sich Jugend- und Erwachsenenmannschaften, die am Wettspielbetrieb teilnahmen. Zudem wurden freundschaftliche Begegnungen ausgetragen mit Mannschaften aus den Niederlanden, dem Mutterland des Korfball. Ferner wurde das Turnprogramm erweitert durch das Angebot "Eltern-und-Kind-Turnen". Damit wurde ein Trend aufgegriffen, der bis heute anhält. Der Versuch, die Sportart Hallenhandball in den Verein zu integrieren, schlug allerdings 1970 fehl. Grund war der Mangel an einer geeigneten großen Spielfläche, die in Ensen-Westhoven nicht vorhanden war. So wechselten viele Handballer aus unserem Ort in Nachbarvereine, in denen Hallen von entsprechender Gräße vorhanden waren. Mittlerweile nahm die Mitgliederzahl des TV Ensen-Westhoven ständig zu, wodurch insbesondere die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder stark belastet wurden. Die notwendige Verwaltungsarbeit war nicht mehr privat zu Hause zu leisten, daher wurden Räumlichkeiten in der Drosselstraße angemietet. Im Dezember 1977 konnten diese im Rahmen einer feierlichen Eräffnung ihrer Bestimmung übergeben werden. Während seiner Tätigkeit im Vorstand des TV Ensen-Westhoven betrieb Josef Vonthron die Eintragung des Vereins zum e.V. beim Amtsgericht Käln, wodurch die Gemeinnützigkeit bestätigt wurde. Schon 1967 wurden erste Gespräche mit der Stadtverwaltung geführt, um ein geeignetes Grundstück in Ensen-Westhoven zum Bau einer Tennisanlage zu finden. Die Ratsherren Ernst-Georg Welsch und Hans Ahrweiler setzten sich für dieses Anliegen ein und bewirkten, dass die Stadt Porz das Gelände an der ehemaligen Kiesgrube Diepenseifen für den Bau einer Tennisanlage reservierte. In vielen Gesprächen mit Bürgermeister Alfred Moritz und Stadtdirektor Rudolf Trum gelang es Josef Vonthron, das Vorhaben in den Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Käln aufzunehmen. In einer Übergangsphase ermäglichte Christoph Faber einer kleinen Gruppe von Tennis-Interessierten aus Ensen-Westhoven das Tennisspiel auf einem Platz seines Fabrikgeländes an der Kälner Straße. Nach zähem Ringen, unter Einbringung finanzieller Rückstellungen, mit Zuschüssen des Landes NRW sowie der Stadt Köln und vor allem viel Enthusiasmus und Eigenleistung war 1978 der Grundstock geschaffen zum Bau von 3 Tennisplätzen an der Oberstraße in Westhoven. Um dem bestehenden "Tennis-Boom" gerecht zu werden, wurden nur 2 Jahre später 3 weitere Tennisplätze fertig gestellt. In dieser Zeit diente ein ausrangierter Bauwagen als provisorische Umkleide. Da der Turnverein mittlerweile ca. 800 Mitglieder zählte, wurde ein Bauausschuss zur Planung und Errichtung eines Vereinsheims gegründet. Der Entwurf von Architekt Hans Euler wurde angenommen, die Statik erstellte Werner Koch, die Bauleitung übernahm Friedel Bender und die Abwicklung des Finanzwesens lag in den Händen von Ekkehard Fahnenstich. 1979 wurde der Bauantrag eingereicht, 1980 war der Rohbau fertig und 1981 konnte der Umzug von der alten Geschäftsstelle in der Drosselstraße in das Vereinsheim an der Oberstraße erfolgen. Im Jahr des 75-jährigen Jubiläums, am 16.5.1982, fand die offizielle Einweihungsfeier im Beisein zahlreicher geladener Gäste aus Politik und Sport in den neuen Räumlichkeiten statt. Dieses großzügige Gebäude bestand aus einer Geschäftsstelle, Gastronomie, Versammlungsräumen sowie Umkleiden und Duschen für die Tennisspieler. Es entwickelte im Laufe der Jahre zum gesellschaftlichen Mittelpunkt des gesamten Vereins. Zwischenzeitlich wurde von Mitgliedern der Tennisabteilung der Wunsch an den Vorstand herangetragen, auf dem Gelände der Oberstraße eine Tennishalle mit 2-3 Spielfeldern zu errichten. Dieses Vorhaben führte jedoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesamtvorstand und Tennis-Abteilungsleitung, in dessen Folge auf einer außerordentlichen Versammlung diese Maßnahme verworfen wurde. Während benachbarte Tennisvereine in den vergangenen Jahren rückläufige Mitgliederzahlen zu verzeichnen hatten, war der Zuspruch in unserer Abteilung unvermindert groß. So konnte 2003 ein siebter Tennisplatz seiner Bestimmung übergeben werden. Im Jubiläumsjahr 2007 gehären dem TV Ensen-Westhoven in den Abteilungen Turnen, Tischtennis, Korfball und Tennis 760 Mitglieder an. Darunter befinden sich 280 Kinder und Jugendliche. Der hohe Jugendanteil zeigt, dass der Verein seiner sozialen Verantwortung zur Färderung der sportlichen Aktivitäten der Heranwachsenden auf erfolgreiche Weise nachkommt. Diese günstige Entwicklung ist einer großen Zahl an tatkräftigen und engagierten Personen im Vorstand und in den Abteilungen zu verdanken, ohne deren ehrenamtliches Mitwirken dies unmäglich wäre. Auch wenn die sportpolitischen Entscheidungen der Kommunalpolitiker die Vereinsführung nicht immer zufrieden stellen, gilt dennoch ein Dank der Verwaltung des Stadtbezirks 7 der Stadt Käln für die bereitgestellte Unterstützung. Es wäre wünschenswert, wenn sich die angespannte Situation der Sportstätten infolge der nicht mehr verfügbaren Turnhalle Berliner Straße baldmöglichst verbessern würde. Vor diesem Hintergrund blickt der TV Ensen-Westhoven im Jahr seines 100-jährigen Bestehens hoffnungsvoll in die nähere Zukunft. Nun sind wir bereits im Jahre 2020 und haben mittlerweile eine weitere Abteilung "Boule" mit 25 Mitgliedern und zwei Bahnen auf unserem Vereinsgelände integrieren kännen. Um den Verein für die Zukunft zu sichern, hat man auch seit Jahren schon ein eigenes Kursangebot mit Zumba, Kinderschwimmen und Aquarobic mit jährlich über 400 Teilnehmer etabliert. Ebenfalls nimmt der TVEW jährlich mit einer großen Gruppe am Karnevalszug teil sowie am ortsansässigen Weihnachtsmarkt "Gilgauzauber". Der TVEW zählt derzeit ca. 1.000 Sportler als Mitglieder in allen Abteilungen und Kursen.
Kontakt
Mittwochs, 16:00-18:00
Satzung - Stand: 22.04.2022
§1 - Name, Sitz und Zweck
Der T.V. Ensen-Westhoven 07 e. V. hat seinen Sitz in Ensen-Westhoven. Er bezweckt die Pflege und Förderung des Sports in seiner den ganzen Menschen erfassenden Vielseitigkeit, vor allem innerhalb der Jugend. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Über den für ihn zuständigen Turngau und Landesturnverband gehört er für seine Abteilungen den zuständigen Fachsportverbänden an. Die Tätigkeit des Vereins ist im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung mit ihren Fortschrei-bungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig und nicht auf einen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch un-verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.
§2 - Mitgliedschaft
1) Jeder, der diese Satzung anerkennt und an der Verfolgung der Vereinsziele mitzuwirken bereit ist, kann Mitglied des Vereines werden. Die Mitgliedschaft wird mit der Aufnahme in den Verein erworben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Lehnt der Vorstand einen Aufnahmeantrag ab, so ist die Ablehnung dem Antragsteller schriftlich bekanntzugeben. Der Antragsteller kann inner-halb von 4 Wochen nach Zugang der Ablehnung den Ältestenrat anrufen, der nach Anhörung beider Parteien endgültig entscheidet.
2) Neben den aktiven Mitgliedern besteht der Verein aus passiven Mitgliedern und Ehrenmitglie-dern.
3) Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
4) Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitglieder-versammlung zu. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.
5) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Tod
b) durch Austritt aus dem Verein
c) durch Ausschluss
6) Soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt, ist der Austritt aus dem Verein nur zum Ablauf eines Kalenderjahres möglich. Er muss dem Vereinsvorstand spätestens zum 15. November des entsprechenden Jahres mitgeteilt werden. Die Form hat schriftlich per Brief oder per Email (bei hinterlegter Email-Adresse) zu erfolgen.
7) Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes, z. B. bei schwerer Schädigung des Zweckes oder des Ansehens des Vereins, kann ein Mitglied durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen seit Mitteilung des Ausschlusses eine Berufung an den Ältestenrat möglich. Dieser entscheidet endgültig.
Der Ausschluss bedarf keiner schriftlichen Begründung, wenn das Mitglied mit seiner Beitrags-verpflichtung mehr als 6 Monate im Rückstand ist und auch nach Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen Frist gezahlt hat.
8) Mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod erlöschen die aus der Mitgliedschaft entsprin-genden Rechte.
§3 - Beiträge
1) Der Jahresbeitrag für aktive und passive Mitglieder ist am 1. März eines jeden Jahres fällig und wird durch Bankeinzug erhoben. Es können zusätzlich Aufnahmegebühren, Umlagen, Gebüh-ren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben wer-den. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
2) Der Jahresbeitrag und sonstige zusätzliche Gebühren, Beiträge und Umlagen werden von der Hauptversammlung für die einzelnen Abteilungen beschlossen. Umlagen können nur bis maxi-mal zur Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages beschlossen werden.
3) Darüber hinaus können vom erweiterten Vorstand Familienbeiträge oder Rabattaktionen zur Mitgliederwerbung beschlossen werden.
4) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
§4 - Organe und Geschäftsjahr
Organe des Vereins sind:
a) Hauptversammlung
b) Geschäftsführender Vorstand
c) Erweiterter Vorstand
d) Ältestenrat
e) Besondere Vertreter
f) Jugendversammlung
g) Jugendvorstand
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 - Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Ordentliche Hauptversammlung:
Einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres, findet eine ordentli-che Hauptversammlung statt. Die Einladung hierzu hat spätestens 14 Tage vorher durch Bekannt-gabe auf der Homepage des Vereins und im Schaukasten am Vereinsheim Oberstr. 122 in 51149 Köln zu erfolgen. Bei Satzungs- oder Beitragsänderungen muss die Bekanntgabe einen diesbezüg-lichen Hinweis erhalten.
Besprechungspunkte der Tagesordnung sind in der Regel:
• Bericht des Vorstandes, der Abteilungsleiter, des Ältestenrates und der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Wahlen, soweit diese erforderlich sind
• Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und Festsetzung des Beitrages
• Bestätigung des gewählten Jugendwartes/-wartin
• Anträge und Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern in Textform unter Angabe des Namens gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen dem geschäftsführenden Vorstand bis zum 31. Januar des Jahres zugehen.
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Haupt-versammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen. Der Versammlungsleiter unterzeichnet dieses nur zusätzlich bei Vorstandswahlen. Gefasste Beschlüsse sind wörtlich aufzunehmen. Die Beschlüsse der Hautversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.. Bei Stimmengleichheit gilt ein An-trag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet und nicht mitge-zählt.
§6 - Außerordentliche Hauptversammlung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Er muss dies tun, wenn es von einem Fünftel der Mitglieder beantragt wird. Alle Mitglieder sind hier-zu spätestens eine Woche vorher schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Tages-ordnung einzuladen.
§7 - Stimmrecht
1) In der Hauptversammlung sind die Vereinsmitglieder vom vollendeten 17. Lebensjahr an sowie die Ehrenmitglieder stimmberechtigt.
2) Minderjährige Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr können ihre Antrags- und Rede-rechte in der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern nur durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
§8 - Vorstand, Abteilungsleiter, Ältestenrat
1) Nach der Hauptversammlung ist der Vorstand das führende Organ des Vereins. Er setzt sich zusammen aus:
Geschäftsführender Vorstand:
a) Erster Vorsitzender
b) Zweiter Vorsitzender
c) Schatzmeister
Erweiterter Vorstand
d) Abteilungsleiter
e) Jugendwart/-wartin
f) bis zu fünf Beisitzer
Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes bestellt der erweiterte Vor-stand einen Vertreter bis zur nächsten Vorstandswahl.
2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden und der Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Sie müssen die volle Geschäfts- und Rechtsfähigkeit nach dem BGB besitzen. Aufgabe des ge-schäftsführenden Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
3) Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt, ist der erweiterte Vorstand ermächtigt, durch Beschluss eine Geschäftsordnung zu erlassen. Eine Geschäftsordnung ist nicht Bestand-teil der Satzung.
4) Der erweiterte Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ver-hältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden.
5) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages ausgeübt werden. Soweit Mitglieder des erwei-terten Vorstandes Aufgaben der Mitgliederverwaltung, der Führung der Geschäftsstelle oder der Verwaltung von Kursangeboten des Vereins wahrnehmen, kann der erweiterte Vorstand im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass diese Auf-gaben entgeltlich auf der Grundlage eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV oder dessen Nachfolgeregelungen ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der geschäftsführende Vorstand zu-ständig.
6) Der geschäftsführende Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftli-chen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
7) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage einen Geschäftsstellenleiter und/oder Mitarbeiter für die Verwaltung einzustellen. Im Weiteren ist nur der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, zur Erfüllung der satzungsge-mäßen Zwecke Verträge mit Übungsleitern abzuschließen. Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht hat der Vorsitzende oder im Verhinderungsfall ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
8) Der Vorstand wird durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Auch ein schriftlicher Beschluss ist gültig. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
9) Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Gesamtvorstandes gegründet. Die Abteilungen sind rechtlich unselbstän-dige Untergliederungen des Vereins.
Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter, den Jugendwart und Mitar-beiter, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet. Versammlungen werden nach Bedarf einberufen. Abteilungsleiter, Stellvertreter, Jugendwart und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversamm-lung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften der Satzung. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Orga-nen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. Dem Abteilungsleiter obliegt die Wahrnehmung aller fachlichen Belange.
10) Dem Ältestenrat obliegt:
a) die Zuerkennung von Ehrungen
b) die Schlichtung von Streitigkeiten
c) die Durchführung von Ehrenverfahren
d) die Entscheidung gemäß Mitgliedschaft dieser Satzung
Der Ältestenrat besteht aus 4 Mitgliedern und einem Vorsitzenden.
11) Zur Prüfung der Vereinskasse werden von der Mitgliederversammlung jährlich zwei Kassenprü-fer gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Kas-senprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungs-gemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.
Die Entlastung des Vorstandes erfolgt jährlich nach dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes und dem Bericht der Kassenprüfer durch die Mitgliederversammlung.
12) Der Vorstand kann besondere Vertreter nach § 30 BGB für gewisse ihm zugewiesene Ge-schäftskreise bestellen.
§9 - Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung kann nur durch eine Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
§10 - Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen Hauptversammlung, mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Sporthilfe e. V., dem Sozialwerk des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V., die es ausschließlich im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung des Landes NRW zu verwenden hat.
§11 - Jugendordnung
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugend-ordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Die Jugendordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendan-gelegenheiten der Jugend des T.V. Ensen-Westhoven 07 e. V., die die gesamte Vereinsjugend be-rühren. Er entscheidet über die Verwendung der der Vereinsjugend zufließenden Mittel. Die Ju-gendversammlung umfasst die außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder bis 21 Jahre. Vor je-der ordentlichen Hauptversammlung hat eine Jugendversammlung stattzufinden. Sie ist vom Ju-gendwart, entsprechend den Bestimmungen für die Einberufung einer ordentlichen Hauptversamm-lung, einzuberufen.
Die Jugendversammlung, die vom Jugendwart/-wartin geleitet wird wählt:
a) Jugendwart/-wartin
b) Stellvertreter/-in
c) drei Beisitzer
§12 - Datenschutz
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
– Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehö-renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.