Schutzkonzept des TV Ensen-Westhoven 1907 e.V.

gegen interpersonelle Gewalt

Im Rahmen der Sport- und Bewegungsangebote in den verschiedenen Abteilungen des TV Ensen-Westhoven 1907 e.V. ist dem Verein der Schutz aller Aktiven, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ein zentrales Anliegen. Zusammen mit dem Vorstand erarbeitet ein Team aktuell ein institutionelles Konzept zum Schutz gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt. Im Austausch mit den Jugendwarten und Übungsleiterinnen und Übungsleitern wird es in allen Abteilungen installiert und jeweils an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Das Schutzkonzept wird allen Personen im Verein zugänglich gemacht und ist online einsehbar. Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Erwachsene anleiten, erhalten die erforderlichen Informationen zum Schutz aller Aktiven vor interpersoneller oder sexualisierender Gewalt und werden regelmäßig fortgebildet. Das Kinderschutzkonzept des TV Ensen-Westhoven setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

1. Erweiterte Führungszeugnisse

Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nachweislich dokumentiert wird. Es darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und muss alle 5 Jahre in aktualisierter Form vorgelegt werden. Der TV Ensen Westhoven e.V. stellt einen Tätigkeitsausschluss entsprechend § 72 a, SGB VIII sicher, so dass keine Personen in anleitender Funktion tätig sind, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurden.

2. Ansprechpersonen

Beim TV Ensen-Westhoven stehen zwei interne Ansprechpersonen bereit, die per E-Mail unter

praevention@tv-ensen-westhoven.de erreicht werden können.

  1. Khadija Trimborn (Abteilung Tennis)
  2. Sabine Denhof (Abteilung Tischtennis)

Die Ansprechpartnerinnen stehen Übungsleiter*innen, Jugendwarten, Eltern und allen Aktiven für Fragen zum Thema „Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport“ zur Verfügung. Sie werden regelmäßig in Fortbildungen zum Thema qualifiziert.

Jede Person, die von übergriffigem Verhalten während der sportlichen Aktivitäten betroffen ist oder einen möglichen Vorfall von sexualisierter oder interpersoneller Gewalt beobachtet hat, kann sich vertrauensvoll an eine der beiden Ansprechpartnerinnen wenden. Um alle wichtigen Informationen festzuhalten, besteht die Möglichkeit, die wichtigsten Punkte zu dem beobachteten Vorfall im Vorfeld in einem [Einschätzungsbogen] festzuhalten. Die Ansprechpersonen stimmen sich untereinander und ggf. mit dem Vorstand über die weiteren Schritte ab.

3. Verhaltenskodex

Für alle Personen im Verein, die in anleitender Funktion tätig sind und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, wurde ein [Verhaltenskodex] definiert und entsprechende Regeln festgelegt. Vor Aufnahme der Tätigkeit werden alle Personen, die in diesem Kontext tätig sind, verpflichtet, dieses Regelwerk zu unterschreiben.

4. Risikoanalyse

Um potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche innerhalb des Vereins herauszufinden, wird eine Analyse in den verschiedenen Abteilungen und Wirkungsstätten des Vereins erstellt, z.B. Turnhallen, Außengelände, Trainingscamps. Die Risikoanalyse wird fester Bestandteil des Vereinslebens und stetig aktualisiert. Um für alle Aktiven im Verein ein Bewusstsein für den Kinderschutz zu schaffen, erfolgt regelmäßig eine Aktualisierung der Risikoanalyse.

Im Anschluss wird ein Präventionsleitfaden und ein verbindlicher Interventionsleitfaden erstellt.